Studienbeitragsdarlehen

admin am 29. Okt 2007

Muss man definitiv Studiengebühren zahlen, hat aber keine Mittel dafür, kann man die sogenannten Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen. Wer sich für eine Beantragung entscheidet, kann sich das Antragsformular des entsprechenden Kreditinstituts herunterladen, ausfüllen und bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung abgeben. Das Darlehen wird in der Regel für ein Semester bewilligt. Man kann also jedes Semester neu entscheiden, ob man es in Anspruch nehmen muss und will. Die Rückzahlung erfolgt immer erst nach Ende des Studiums. Eine Sonderregelung gibt es in Nordrhein-Westfalen: mit dem ersten Antrag bindet man sich für die ganze Studiendauer. Das Darlehen erhält man für alle folgenden Semester, egal ob man es beanspruchen möchte oder nicht. Verzichtet man auf das Darlehen, muss man es kündigen und alles innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen.

Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen es Studiengebühren und Studienbeitragsdarlehen einführt oder nicht. Die wichtigsten Eckpunkte sind jedoch bei allen angebotenen Darlehen gleich: alle diese Darlehen sehen eine Altersgrenze von meist 35 Jahren vor. Sie werden nur für eine bestimmte Semesteranzahl gewährt und ausländische Studierende können sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind, aus EU-Staaten kommen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören. Die Zinsobergrenzen werden lediglich für das im aktuellen Semester beanspruchte Darlehen garantiert. Darüber hinaus sehen alle Bundesländer auch eine Schuldobergrenze vor. Nach Studienende wird meist eine Karenzphase gewährt, in der noch keine Rückzahlung erfolgen muss. Die Rückzahlung muss nur dann erfolgen, wenn man über ein bestimmtes Mindest-Nettoeinkommen (Kinderlose und Ledige 960€) verfügt. Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung kann nur auf Antrag erfolgen.

Vielerorts übernimmt die KfW-Bank die Finanzierung des Studienbeitragsdarlehens. In Baden-Württemberg ist die L-Bank dafür zuständig, in Hessen die LandesTreuhandstelle, in Nordrhein-Westfalen die NRW Bank.

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