Befreiung
admin am 29. Okt 2007
Fast alle Bundesländer, in denen Studiengebühren erhoben werden, bieten auch eine Reihe von Möglichkeiten an, wie man sich von der Zahlung befreien lassen kann. Am häufigsten erhalten Studenten mit Kindern eine Befreiung von den Gebühren. Auch Studenten, die einen Familienangehörigen pflegen oder die BAföG-Empfänger sind, haben gute Chancen auf eine Gebührenfreistellung. Das gleiche gilt für besonders begabte Studenten und ausländische Studenten, deren Heimatländer besondere Abkommen mit Deutschland oder der deutschen Hochschule getroffen haben. Viele Hochschulen haben individuelle Richtlinien, nach denen eine Gebührenbefreiung stattfinden kann. Es lohnt sich also, direkt bei der Hochschule im Studentensekretariat nachzufragen.
Keine Kommentare
Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.