Verwaltungsgebühren

admin am 29. Okt 2007

An den meisten deutschen Hochschulen werden Gebühren wie beispielsweise der Semesterbetrag erhoben. Er enthält Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk. Diese Beiträge gelten nicht zu den Studienbeiträgen.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben oder eigener Satzungen erhaben Hochschulen jedoch auch Gebühren für Verwaltung und Einschreibung. Darunter finden sich beispielsweise Gebühren für Prüfungen, die Bewerbung an der Hochschule, Auswahlverfahren, die Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika. Diese Gebühren müssen ebenfalls hingenommen werden. Die in einigen Bundesländern üblichen Rückmeldegebühren in Höhe von etwa 50 Euro werden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig gehalten.

>>> Gesetzliche Grundlagen 

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