Studienkonto
admin am 29. Okt 2007
Im Zusammenhang mit dem Begriff Studienkonto fällt auch häufig das Wort Bildungsgutschein. Beide Begriffe bezeichnen ein und dieselbe Sache. Bildungsgutscheinmodelle basieren auf einer Nachfrageorientierung in der Hochschulfinanzierung. Das Studium wird mittels einer (staatlichen) Gutschrift (teil)finanziert. Im Klartext heißt das: Bildung wird über Gutscheine finanziert, die Studierende einlösen können. Mit den Gutscheinen werden jedem Studierenden eine gewisse Anzahl Bildungsressourcen zugewiesen. Diese Ressourcen orientieren sich an der Regelstudienzeit und der Anzahl an Semesterwochenstunden. Abrechnungseinheit ist die Semesterwochenstunde. Wer mehr Ressourcen verbraucht als ihm zugewiesen wurde, muss zahlen. Wer also viele Veranstaltungen besucht, belastet sein Studienkonto theoretisch mehr als beispielsweise ein Teilzeitstudent. Auf der anderen Seite können aber auch noch verbliebene Ressourcen für Weiterbildungen genutzt werden. Die Hochschule und entsprechend auch die Fachbereiche erhalten ihre Fördergelder basierend auf der Anzahl der bei ihr eingereichten Gutscheine. Je mehr Gutscheine, desto mehr Fördergelder. Somit würden große Fachbereiche mit vielen Studenten mehr gefördert werden als kleine Fachbereiche mit entsprechend weniger Studenten. Aber was geschieht mit Fachbereichen, die teure Materialien oder Geräte benötigen, aber nicht über viele Studenten verfügen?
In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde diese Form der Studiengebühren bis zum Sommersemester 2007 praktiziert. Hierbei kam es in der Praxis zu Regelabbuchungen vom Studienkonto, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bildungsgutscheine stattfanden. In Nordrhein-Westfalen war das Guthaben-Konto nach 1,5facher Regelstudienzeit leer, in Rheinland-Pfalz nach 1,75facher Regelstudienzeit. Ab diesem Zeitpunkt wären 650 Euro Studiengebühr pro Semester fällig geworden. Somit wäre die Erhebung dieser Gebühr faktisch nichts anderes als eine Langzeitstudiengebühr gewesen. Es war jedoch geplant, das Studienkonto an ein europäisches Kreditpunktesystem anzugleichen.
Durch die Kopplung an die Regelstudienzeit ist das Studienkonto-Modell vor allem für Studenten mit Behinderungen, chronisch Kranke, Studenten mit Kindern oder ausländische Studenten nachteilig. Diese Studierendengruppen sind aufgrund ihrer sozialen Lage aber auch aufgrund der Studienbedingungen an ihrer Hochschule oft nicht in der Lage, die Regelstudienzeit einzuhalten. Auch Studierende, die neben ihrem eigentlichen Studium an anderen Hochschulangeboten wie beispielsweise anderen Sprachen oder Vorlesungen anderer Fachbereiche interessiert sind, werden durch Studienkonten belastet. Wer versucht, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, wird durch Guthabenabzug bestraft. Auch ein Wechsel des Studienortes oder des Faches schlägt sich auf dem Studienkonto nieder. Bereits verbrauchte Guthaben werden in der Regel nicht erstattet.
Das Studienkonten-Modell wurde zum Sommersemester 2007 durch allgemeine Studiengebühren abgelöst. Bildungsgutscheine werden bzw. wurden jedoch nicht nur im Bereich der Hochschulbildung eingesetzt. Im Zuge der Hartz-Reformen wurden sie für berufliche Weiterbildungen eingeführt. Weitere Verwendungsmöglichkeiten lägen beispielsweise auch bei der Nutzung von Kindertagesstätten.
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