Langzeitstudiengebühr
admin am 29. Okt 2007
Seit einigen Jahren schon heißt es immer wieder, das Studium an deutschen Hochschulen dauere zu lange. Entsprechend wurde das Konzept der Langzeitstudiengebühren entwickelt, das mittlerweile beinahe flächendeckend zum Einsatz kommt. Aber ab wann gilt man eigentlich als Langzeitstudent?
Eine klare Definition des Begriffes Langzeitstudierender gibt es nicht. Im Allgemeinen versteht man darunter jedoch die Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester. Die Regelstudienzeit beträgt an den meisten Universitäten neun, an Fachhochschulen zehn Semester. Als Langzeitstudent an einer Universität würde also ein Studierender ab dem 14. Semester gelten.
Als Maßstab gilt hier die Regelstudienzeit. Sie wurde in den 1970er Jahren erstmals definiert und diente den Hochschulen eigentlich zur sinnvollen Gestaltung eines Studiums innerhalb eines gewissen Zeitrahmens. Heute ist es schwer, die Regelstudienzeit einzuhalten. Wer zum Beispiel gesundheitliche Probleme hat oder nebenbei arbeitet, kann die Regelstudienzeit meist nicht einhalten.
Probleme bei der Festlegung der Langzeitstudenten bereitet die Aufenthaltsdauer an einer Hochschule. Gerade Studenten, die ihr Fach wechseln oder studierwillige Absolventen von Fachhochschulen und Berufsakademien können schlecht eingeordnet werden. Im ungünstigsten Fall wird die gesamte Aufenthaltsdauer eines Studierenden im Hochschulsystem einberechnet. Das bedeutet, dass auch Praktika, Studienaufenthalte in einem anderen Bundesland und zuvor begonnene Studien angerechnet werden.
In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein fallen keine Langzeitstudiengebühren an. In den anderen Bundesländern gilt meist die Faustformel Regelstudienzeit plus vier oder fünf Semester. Einige Länder haben auch Gebührenstaffelungen entsprechend des Fachsemesters vorgenommen.
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