Allgemeine Studiengebühr
admin am 29. Okt 2007
Die Hälfte aller Bundesländer hat bereits allgemeine Studiengebühren eingeführt. Diese haben zuvor bestehende Modelle wie zum Beispiel die Langzeitstudiengebühr oder das Studienkonto ersetzt. In der Regel werden 500 Euro pro Semester fällig. Die Gebühren müssen prinzipiell von allen immatrikulierten Studierenden gezahlt werden. Ausnahmeregelungen gelten für Bafög-Empfänger, kranken Studierende, Studenten mit Kind usw. Die Gebühren sollen direkt der jeweiligen Hochschule zufließen. Sie dienen dem Erhalt und Ausbau der Forschung und Lehre.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2005 steht es jedem Bundesland grundsätzlich frei, neben Verwaltungs-, Langzeitstudien-, Zweitstudien- und Gaststudiengebühren auch allgemeine Studiengebühren zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch Beschränkungen für die Erhebung ausgesprochen. Werden diese Bedingungen von den Ländern nicht erfüllt, kann der Bund die Rahmengesetzgebung ändern. Allgemeine Studiengebühren (für ein Erststudium) erheben im Moment Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.
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