Bundesländer

admin am 06. Nov 2007

Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das konkret die Einführung von Studiengebühren beschlossen hatte. Zum Sommersemester 2007 kam neben dem Semesterbeitrag in Höhe von etwa 40-100 Euro eine Studiengebühr von 500 Euro pro Semester auf alle Studierenden zu. Allerdings gibt es auch eine ganze Menge Studenten, die von der Studiengebühr befreit sind. Dazu zählen zu Vorlesungsbeginn beurlaubte Studenten, Ausländer aus Staaten, mit denen ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit besteht, Studenten mit weit überdurchschnittlicher Leistung sowie Promotionsstudenten. Auf Antrag lassen sich darüber hinaus auch Lehramtsstudenten im Praxissemester, Studenten mit einem Kind bis zum 8. Lebensjahr oder behinderte Studenten befreien. Diese Regelung gilt auch für Studenten mit mindestens zwei Geschwistern, die bereits Gebühren entrichtet oder mindestens sechs Semester lang entrichtet haben sowie für Ausländer, die wegen einer Vereinbarung mit ihrer Heimathochschule oder ihrem Heimatland von Gebühren befreit sind.

Für viel Gesprächsstoff sorgte der IQ-Rabatt an den Universitäten Konstanz und Freiburg. Hierbei können sich Studenten mit weit überdurchschnittlicher Begabung für die ersten drei Semester von Studiengebühren befreien lassen. Gegen diese Regelung laufen jedoch bereits einige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Studenten, die an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sind, müssen die Gebühr nur an der Hochschule entrichten, an der sie schwerpunktmäßig studieren. Die bislang erhobene Langzeitstudiengebühr entfällt in allen Fällen.

Auch in Bayern sind seit dem Sommersemester 2007 Studiengebühren fällig. An Universitäten und Kunsthochschulen gilt ein Beitragssatz zwischen 300 und 500 Euro, an Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro. Die Universitäten haben jedoch bis auf einzelne Ausnahmen bereits angekündigt, den Rahmen voll auszuschöpfen und jeweils 500 Euro Studiengebühr einzuziehen. An der Akademie der Bildenden Künste München und der HFF beträgt der Studienbeitrag 300 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsbeiträge und der Semesterbeitrag. Auch in Bayern werden die Studiengebühren auf Antrag ermäßigt oder sogar erlassen. Hierzu sind acht Studentengruppen berechtigt:
- Studenten, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist
- Studenten, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen aus dem Europäischen Ausland erhalten
- Ausländische Studenten, die aufgrund von Vereinbarungen mit dem Heimatland oder Hochschulen dort von der Abgabepflicht befreit sind
- DAAD-Studenten während des Leistungsbezuges
- Schwerbehinderte und schwer behinderte chronisch Kranke
- Studenten für das Semester nach ihrer letzten Prüfungsleistung
- Studenten, die ihr Studium erfolgreich im SS 07 bzw. WS 07/08 beendet haben und
- Studenten der LMU, die dort mindestens vier Semester Studienbeiträge bezahlt haben, ihr Studium in der Regelzeit (+ ein Semester) abgeschlossen haben und dabei zu den besten 10% gehören. Sie erhalten alle gezahlten Studienbeiträge zurück.

In Berlin gibt es bis heute keine Art von Studiengebühren. Lediglich ein relativ hoher Semesterbeitrag in Höhe von 238,99 Euro ist fällig. Er schließt jedoch die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit ein. Auch Brandenburg hat weder allgemeine noch Langzeitstudiengebühren.

In Bremen ist seit dem WS 07/08 eine Studiengebühr für diejenigen fällig, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen haben oder die die Regelstudienzeit von 15 Semestern überschreiten. Die Gebühr beträgt 500 Euro. Ausnahmen gibt es für Studenten mit Kindern und für Bafög-Empfänger. Gegen die Regelung für auswärts wohnende Studenten wurden bereits einige Klagen eingereicht.

Studiengebühren in Höhe von 500 Euro erhebt auch Hamburg. Sie werden fällig für Studenten, die nicht in der Region Hamburg wohnen oder die die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. Im Frühjahr 2005 wurde die Gebühr für auswärtige Studenten aufgrund von Klagen vorübergehend ausgesetzt. Ein Verwaltungskostenbeitrag ergänzt die Studiengebühr.

In Bezug auf Studiengebühren nimmt das Land Hessen eine Sonderrolle ein. In der hessischen Landesverfassung von 1946 findet sich in Artikel 59 ein Verbot von Studienbeiträgen, das bis heute gilt. Sie können jedoch erhoben werden, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers oder Studenten es zulässt. 2003 wurden Studiengebühren in Form von Verwaltungsbeiträgen eingeführt. Ab dem WS 07/08 werden auch allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro für das Erststudium erhoben. Ergänzt wird dieser Gebührenkanon durch eine Langzeitstudiengebühr bei 11/2facher Regelstudienzeit, die auch von Absolventen von Zweitstudiengängen zu zahlen ist. Eine Erhöhung der allgemeinen Studiengebühren auf bis zu 1500 Euro pro Semester ist möglich unter den folgenden Bedingungen:
- der Student absolviert ein Zweitstudium
- Dissertation
- Promotionsstudiengänge nach §31, Abs. 6 HHG
- konsekutive Masterstudiengänge ab Aufnahme im WS 2010/11.

Befreiungen von den Studiengebühren sind zum Beispiel bei Krankheit oder sehr guten Leistungen vorgesehen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein vollkommen gebührenfreies Erststudium beschlossen.

In Niedersachsen kommen zu den 600 bis 800 Euro Langzeitstudiengebühr noch 500 Euro Studiengebühr und 75 Euro Verwaltungskostenbeitrag. Die Änderungen sind für alle gültig seit dem SS 07. Ausnahmen gibt es lediglich für Eltern minderjähriger Kinder.

Erstmalig zum SS 07 erhebt auch Nordrhein-Westfalen für alle Studenten Studienbeiträge. Sie belaufen sich derzeit auf 500 Euro pro Semester. Für Studenten, die weder Bildungsinländer noch Bürger der Schweiz oder Mitglieder des EWR sind, können Betreuungsentgelte erhoben werden. Derzeit können die Hochschulen selbst entscheiden, ob sie den Beitrag einziehen wollen.

In Rheinland-Pfalz fallen lediglich Langzeitstudiengebühren an. Ab einer 1,75fachen Regelstudienzeit betragen sie 650 Euro pro Semester.

Das Saarland zieht ab dem WS 07/08 500 Euro Studiengebühr ein. Die ersten beiden Semester eines Studiums sollen „nur“ 300 Euro kosten. Hinzu kommt eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro.

Sachsen-Anhalt erhebt lediglich eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit. In Sachsen werden nur für weiterbildende Studien, ein Fernstudium und Zweitstudien nach Überschreiten der Regelstudienzeit des Erststudiums Studiengebühren in Höhe von 300 bis 450 Euro fällig. Weitere Benutzungsgebühren werden nicht erhoben.

Schleswig-Holstein schloss sich Mecklenburg-Vorpommern an und erhebt keinerlei Gebühren. In Thüringen werden ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit 500 Euro pro Semester fällig.

>>> Finanzierung der Studiengebühren

Ein Kommentare

One Response to “Bundesländer”

  1. studiengebuehr.info » Studiengebühren Nov 6th 2007 at 04:07 pm 1

    […] erhalten Sie Informationen zu Modellen von Studiengebühren, die aktuelle Lage in den einzelnen Bundesländern und Möglichkeiten der Finanzierung. Wir hoffen, Ihnen dabei ein bisschen mehr Durchblick und […]

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