Bund

admin am 29. Okt 2007

In der Bundesrepublik sind vor allem die Bundesländer für Bildung verantwortlich. Lediglich die Rahmengesetzgebung obliegt dem Bund. Aber genau diese Kompetenz hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Es begann mit der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes 2002. Darin versuchte man, Studiengebühren auszuschließen. Dieses Verbot bezog sich jedoch lediglich auf das Erststudium und sollte für die Regelstudienzeit plus einiger Semester gelten.

Gegen diese Novelle klagten sechs unionsgeführte Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihre Klage begründeten sie mit einem Eingriff in die Bildungshoheit der Länder. Die Länder bekamen Recht. Demnach durfte der Bund von vornherein weder allgemeine Studiengebühren ausschließen noch sie vorschreiben. Das Gericht sah es für möglich an, dass die Länder Punkte wie die Sozialverträglichkeit autonom regeln können. Die Bundesregierung selbst unterstrich jedoch noch 2005, dass sie ein Verbot allgemeiner Studiengebühren für angemessen erachtet.

Es folgten einige Vorschläge über Art und Höhe möglicher Studiengebühren. Mit der großen Koalition und der Föderalismusreform 2006 sank der Einfluss des Bundes auf die länderspezifische Bildungspolitik weiter. In der ersten Stufe der Reform wurden weitere Kompetenzen aus dem Ressort Bildung an die Länder abgetreten. Die zweite Stufe könnte in ihren finanziellen Auswirkungen ebenfalls das Bildungswesen treffen.

>>> Bundesländer

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